Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand:

Diese Erklärung gilt für meluciolabs.de, das Kundenportal portal.meluciolabs.de und die Buchungsseiten. Alles soll sich auch dann gut bedienen lassen, wenn Sehen, Hören, Motorik oder Konzentration nicht mitspielen. Hier steht offen, was erreicht ist, was noch fehlt und wie sich ein Hindernis melden lässt.

Gilt das Gesetz hier?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind davon ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG), und MelucioLabs ist ein solches. Das gilt auch für das Kundenportal und die Buchungsseiten: Dort besteht als Dienstleistung eines Kleinstunternehmens keine gesetzliche Pflicht nach dem BFSG. Barrierefreie Gestaltung wird dennoch angestrebt. Diese Erklärung ist deshalb freiwillig. Der Maßstab ist trotzdem derselbe wie für alle anderen: die WCAG 2.2 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website meluciolabs.de ist mit WCAG 2.2 AA teilweise vereinbar. Das meiste ist gemessen erfüllt; die bekannten Ausnahmen stehen unten, zusammen mit dem, was stattdessen hilft. Das Kundenportal und die Buchungsseiten sind bisher nur zum Teil gemessen; was dort feststeht, steht im Abschnitt „Kundenportal und Buchungsseiten“ weiter unten.

Was eingebaut ist

Die folgenden Punkte gelten für meluciolabs.de.

Was noch nicht barrierefrei ist

Auch dieser Abschnitt bezieht sich auf meluciolabs.de.

Kundenportal und Buchungsseiten

Das Kundenportal (portal.meluciolabs.de, ebenso die Demo) und die Buchungsseiten sind von dieser Erklärung mit erfasst. Gemessen wurde dort bisher nur die Anmeldeseite des Portals: der Kontrast in heller und dunkler Fassung sowie die Darstellung bei 320, 375, 768 und 1280 Pixel Breite. Die Felder der Anmeldung sind beschriftet, Fehler werden angesagt. Beim Hinweis „Demo-Zugang“ ist der Kontrast in der hellen Fassung zu schwach (gemessen 1,93:1, nötig sind 4,5:1); das wird behoben. Die Buchungsseiten sind noch nicht einzeln gemessen. Bekannte Einschränkungen:

Hindernisse im Portal und auf den Buchungsseiten lassen sich auf denselben Wegen melden wie unten beschrieben.

Wie geprüft wurde

Die Bewertung ist eine Selbstbewertung, kein Gutachten. Gemessen wurde im laufenden Browser: der Zugänglichkeitsbaum, die Bedienung mit echten Tastenereignissen, der Kontrast in heller und dunkler Fassung und die Darstellung bei 320, 375, 768 und 1280 Pixel Breite. Der Kontrast wird seither täglich automatisch nachgemessen. Nicht stattgefunden haben bisher ein Durchlauf mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver und ein Test durch Menschen mit Behinderung.

Ein Hindernis melden

Wer auf etwas stößt, das nicht funktioniert, darf das gern melden, am besten mit der Adresse der Seite und einem Satz dazu, was passiert ist:

Gemeldete Hindernisse werden behoben oder, wo das nicht sofort geht, auf anderem Weg zugänglich gemacht.

Marktüberwachung

Für die Durchsetzung des BFSG zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, E-Mail [email protected]. Für diese Website, das Kundenportal und die Buchungsseiten gilt die Ausnahme oben; der erste Weg ist deshalb die Meldung an MelucioLabs selbst.